Begabtenförderung
Begabtenförderung für berufliche Bildung
Sie sind jung, haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und gehören zu den erfolgreichen Nachwuchskräften? Und jetzt möchten Sie eine Fortbildung absolvieren? Dann ist für Sie das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ genau richtig.
Das Programm wurde 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen.
Es wird angestrebt, begabte junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen bei ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen.
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In seinem Auftrag führt die Stiftung „Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“ das Programm durch – gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland. Bei diesen zuständigen Stellen können Sie ein Stipendium zur Finanzierung eines Kurses Ihrer Wahl beantragen. Sie erhalten als Zuschuss bis zu 5.100,– €.
Ihr Vorteil: Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens, Vermögens oder eventueller Unterhaltsansprüche geleistet. Außerdem brauchen Sie Ihr Stipendium nicht zurückzuzahlen!
Förderungsfähiger Personenkreis
Sie können als Stipendiat in das Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ aufgenommen werden, wenn Sie eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben auf der Grundlage...
• des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
• oder der Handwerksordnung (HwO)
• oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Diese besonderen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den besonders erfolgreichen Fachkräften zählen. Diesen Nachweis erbringen Sie:
durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten,
oder
durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder
durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Ja. Sie müssen jünger als 25 Jahre sein. Aber es gibt Ausnahmeregelungen:
Auf das Aufnahmealter können maximal 2 Jahre angerechnet werden.
Für welche Bildungsangebote können Sie Begabtenförderung beantragen?
Grundsätzlich werden folgende Lehrgänge gefördert:
1. Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe. Zum Beispiel: Weiterbildung zum/zur Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/in, Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in usw.
2. Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe
3. Fachübergreifende Weiterbildungen. Zum Beispiel: EDV-Kurse (Word-Serienbriefe, Internetrecherche, Excel für Fortgeschrittene usw.), persönlichkeitsbildende Kurse (Konfliktmanagement, Rhetorik, Intensivsprachkurse usw.)
Sie können kein Stipendium aus dem Förderprogramm erhalten:
• für allgemeinbildende Abschlüsse wie Schulabschlüsse,
• für weltanschaulich orientierte Kurse,
• für eine Berufsausbildung oder eine Zweitausbildung,
• wenn Sie bereits über einen akademischen Abschluss verfügen,
• für ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium,
• für Bildungsmaßnahmen, die zur betrieblichen Weiterbildung zählen,
• für Prüfungsgebühren,
• wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Kein Stipendium bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis!
Gefördert werden grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit ist nicht ausreichend.
Ausnahme: Förderung auch bei Arbeitslosigkeit möglich!
Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich für das Programm bewerben.
Die Voraussetzung: Sie weisen der Stelle, die für die Annahme Ihres Stipendiumantrages zuständig ist, Ihre Arbeitslosigkeit nach. Zusätzlich müssen Sie mit einem Nachweis belegen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie weitere Infos im Internet:
Allgemeine Informationen sowie Antragsformulare zum Download:
www.begabtenfoerderung.de
Vertiefende Informationen:
Zum Download die Broschüre „Richtlinie Begabtenförderung berufliche
Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung_berufliche_bildung.pdf
Achtung!
Unbedingt beachten, damit Ihr Anspruch nicht verfällt:
Sie sollten vor der geplanten Maßnahme Kontakt zu Ihrer zuständigen Stelle aufnehmen, das Stipendium beantragen und die Zusage abwarten. Denn Sie erhalten für keinen Kurs, an dem Sie bereits teilnehmen, im Nachhinein kein Stipendium.