Förderprogramme Bundesländer
Nicht nur für Arbeitnehmer
Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten der Bundesländer
Die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an.
Da die jeweiligen Ministerien für die Inhalte, Fördervoraussetzungen und Zielgruppen verantwortlich sind, ergeben sich unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland.
Damit Sie sich einen vollständigen und aktuellen Überblick verschaffen können, hat die Bundesregierung eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank eingerichtet. Hier finden Einzelpersonen, Unternehmen, Existenzgründer, aber auch Verbände Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten. Die Datenbank ist ideal für Praktiker, die bei der Beschaffung von Finanzmitteln eine Hilfestellung benötigen. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über regionale Anbieter wie Kommunen, Städte und Zweckverbände genauso wie Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme.
Weitere Infos: www.foerderdatenbank.de
Exemplarisch stellen wir Ihnen den Qualifizierungsscheck Hessen und den Bildungsscheck NRW vor:
Qualifizierungsscheck Hessen
Das Bundesland Hessen unterstützt mit dem Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter.
Wenn Sie in einem solchen Unternehmen angestellt sind, in Hessen wohnen und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung erhalten.
50% der Lehrgangskosten, bis zu 500,– € pro Person und Jahr, werden übernommen, wenn Sie einen Lehrgang belegen, der Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert. Die Qualifizierungsschecks können bei einem zertifizierten Bildungsanbieter eingereicht werden.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung.
Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de
Für weitere Fragen zu den „Qualifizierungsschecks“ können Sie sich an folgende Adresse wenden:
Weiterbildung Hessen e.V.
Gervinusstraße 5-7
60322 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 5979966-0
Fax: (069) 5979966-29
So erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck:
Förderberechtigt sind:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind.
Wenn Sie die Voraussetzungen für den Qualifizierungsscheck erfüllen, sollten Sie sich auch das Sonderprogramm WeGebAU ansehen.
Bildungsscheck NRW
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit diesem unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell.
Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 500,– € pro Bildungsscheck.
Die Gelder stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Damit diese finanzielle Unterstützung ausgezahlt werden kann, gelten zeitliche Befristungen. Näheres dazu finden Sie am Ende dieses Kapitels.
Der Bildungsscheck ist gedacht für alle, die in einem kleinen oder mittelgroßen Unternehmen arbeiten und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Sollten Sie während dieser Zeit aber aus Eigeninitiative eine Fortbildung absolviert haben, können Sie den Bildungsscheck dennoch beziehen.
Und so erhalten Sie den Bildungsscheck:
Prüfen Sie, ob Sie zu der Gruppe von Berechtigten gehören:
Lohn- und Gehaltsempfänger aus Nordrhein-Westfalen, die in einem kleinen oder in einem mittleren Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern arbeiten.
Auch kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können für ihre Mitarbeiter den Bildungsscheck beantragen. Sofern Sie den Scheck über Ihr Unternehmen beziehen, müssen Sie selbst nicht in NRW wohnen.
Geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber.
Beschäftigte mit Zeitvertrag.
Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit.
Mithelfende Familienangehörige.
Beschäftigte, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen, dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.
Nehmen Sie an einer Beratung teil!
Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach einer Beratung durch zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen statt. Die Teilnahme an der Beratung ist für Sie kostenlos, jedoch verpflichtend, und sie muss vor Beginn der Weiterbildung durchgeführt werden.
Über 200 Anlaufstellen sind zur Beratung zugelassen. Die Beratungen werden durchgeführt von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. von Volkshochschulen.
Informieren Sie sich am besten vor der Beratung:
über Ihr Weiterbildungsziel,
darüber, an welchem Institut Sie die Fortbildung absolvieren möchten.
Im Beratungsgespräch sollen die Berater unabhängig zum Thema „Weiterbildung“ informieren. Auch sollen auf dem Scheck immer mehrere Institute eingetragen werden, bei denen man einen Kurs absolvieren könnte. Wünschenswert wären drei verschiedene Weiterbildungsträger.
Die Berater sind erfahrungsgemäß für Vorschläge offen.
Gefördert werden dann berufsbezogene Fortbildungen, wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (z. B. Maschinenbedienungskurse). Auch Kurse, die der Erholung dienen, werden nicht gefördert.
So werden Ihnen die bis zu 500,– € erstattet
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 50% der Kurskosten bis maximal 500,– €. Den anderen Teil der Kurskosten zahlt der Bildungsscheckempfänger.
Also entweder Sie oder – sofern Sie den Scheck über Ihr Unternehmen bezogen haben – der Betrieb.
Der Ablauf ist folgendermaßen
Das Fortbildungsinstitut, bei dem Sie Ihren Kurs durchführen, reicht den Bildungsscheck bei der zuständigen Behörde ein. Das Fortbildungsinstitut, bei dem Sie den Lehrgang absolviert haben, überweist Ihnen den Betrag auf Ihr Konto. Sollte Ihr Betrieb die Fortbildung finanziert haben, erhält der Betrieb den Betrag nach Kursende.
Schnell sein lohnt sich!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt des Bildungsschecks. Die Schecks werden so lange vergeben, bis die Mittel aus dem Sozialfonds aufgebraucht sind.
Achtung! Ihr Bildungsscheck weist eine Gültigkeitsdauer aus:
Ihren Bildungsscheck müssen Sie innerhalb der auf dem Scheck eingetragenen Gültigkeitsdauer bei uns einreichen.
Das bedeutet für Sie ganz allgemein:
Als Lehrgangsabsolvent müssen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Lehrgangsgebühren bezahlt haben. Dies gilt unabhängig davon, wann Sie mit dem Kurs begonnen haben. Wenn Sie also einen lang laufenden Kurs absolvieren möchten, sollten Sie sich so schnell wie möglich anmelden.