Bildungsprämie
Finanzielle Anreize vom Staat
Durch die Bildungsprämie will die Bundesregierung den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Durch finanzielle Anreize sollen Erwachsene zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden.
Die Bildungsprämie bietet drei Finanzierungskomponenten zur Förderung individueller, beruflicher, nicht-betrieblicher Weiterbildung.
Prämiengutschein
Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Den Gutschein in Höhe von max. 154,- € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900,- € (oder 35.800,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden.
Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen ist ein Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Aus den Sparverträgen können Arbeitnehmer ab Januar 2009 Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 17.900,- € (oder 35.800,- € bei gemeinsamer Veranlagung) hat.
Weiterbildungsdarlehen
Mit dem Weiterbildungsdarlehen, das im Frühjahr 2009 in Kraft tritt, gewähren öffentlich-rechtliche Banken dem Antragsteller einen Kredit, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höherem Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
Weitere Informationen:
Service- und Programmstelle Bildungsprämie
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Telefon: 0800-2623-000, E-Mail: bildungspraemie@dir.de