Förderung bei Kurzarbeit
Zwangspausen sinnvoll nutzen
Die Bundesregierung hat mit der neuen Qualifizierungsinitiative die Fördermöglichkeiten für alle Beschäftigten in Kurzarbeit ausgeweitet. Die Förderung gilt für Arbeitnehmer, die konjunkturell bedingtes Kurzarbeitergeld erhalten, genauso wie für Empfänger von Saisonkurzarbeitergeld, das bei saisonalen Arbeitsausfällen im Baugewerbe gezahlt wird.
Beschäftigte in Kurzarbeit können nun „Zwangspausen“ verstärkt nutzen, um sich weiterzubilden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Unternehmen Zuschüsse, wenn sie ihr Personal während dieser Zeit qualifizieren.
Auch Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet. Das Qualifizierungsprogramm gilt zunächst für den Zeitraum 01.02.2009 bis 31.12.2010 und wird vom Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Die Höhe des Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Betriebsgröße und der Art der Qualifizierung. Die Weiterbildung kann auch im eigenen Betrieb mit eigenem Personal stattfinden.
Für weiterführende Informationen:
Merkblatt 8b der Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf
Ansprechpartner für Arbeitgeber ist die jeweilige Agentur für Arbeit vor Ort oder der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.