So studieren Sie ohne Abitur...

Studium ohne Abitur

In allen Bundesländern gibt es mittlerweile Hochschulzugangsregelungen für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Zugangsvoraussetzungen hängen von den Regelungen im jeweiligen Bundesland ab. Fast jedes Bundesland verlangt aber eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine einschlägige Berufspraxis oder eine qualifzierte Fortbildung, z. B. zum/zur Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in, Fachkraft aus dem Erziehungs- und Pflegebereich usw.

Welche Zugangsregelungen gibt es?

Ein direkter Hochschulzugang ist nicht immer möglich. Oft wird von den Hochschulen eine Zugangsprüfung, ein Probestudium oder ein Eignungsgespräch vorausgesetzt. Welche Zugangsregelung angewandt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich.

Studieren neben dem Beruf?

Für Berufstätige ohne Abitur gibt es mittlerweile ebenfalls viele Hochschulangebote aus den Bereichen "Wirtschaft", "Gesundheit", "Technik" und "Informatik". Diese Angebote können berufsbegleitend genutzt werden (s. auch Studium).

Wo erhalte ich weitere Informationen?

 
Gerne stellen wir Ihnen Informationsangebote bzw. Studienangebote zum Thema "Studieren ohne Abitur" vor. Dieser Dienst ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Verwenden Sie bitte das nachstehende Formular... [Details]
 
Für weiterführende Informationen empfehlen wir auch die "Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen". Herausgeber: SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND [Download]
 
Nutzen Sie bitte unseren kostenlosen "Check-Bildung", wenn Sie wissen wollen, ob Sie die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen. in diesem Zusammenhang erhalten Sie auch konkrete Empfehlungen für Ihr persönliches Bildungsziel.
Hier geht es zum Formular.
 
Für eine qualifizierte Gesprächsberatung stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie den kostenfreien Rückrufservice. Sprechzeiten: Mo-Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Hier geht es zur Terminvereinbarung.
 

Navigation