Aufstiegsfortbildung
Begriff
Der Begriff "Aufstiegsfortbildung" wird häufig gleichbedeutend mit "Fortbildung", "Weiterbildung" oder für die berufliche Weiterbildung verwendet. Da die "Aufstiegsfortbildung" sich grundsätzlich von der "Weiterbildung" unterscheidet, ist eine differentierte Betrachtung erforderlich: Die "Aufstiegsfortbildung" baut unmittelbar auf eine vorhandene Qualifikation auf (Berufsausbildung und oder Berufspraxis) und bereitet die teilnehmenden Personen auf einen höheren beruflichen Abschluss nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen vor (Prüfungsvorbereitung).
Berufsgruppen
Aufstiegsfortbildungen gibt es für alle Berufsgruppen. Für den Bereich Handwerk und Technik gibt es beispielsweise die Aufstiegsfortbildungen zum "Meister" oder Techniker". Im kaufmännischen Bereich gibt es den "Betriebswirt" oder "Fachwirt",
im Gesundheitsbereich "Fachkräfte" usw. Auch fächerübergreifende Kombinationen sind üblich, wie beispielsweise "Technische(r) Fachwirt/in" oder "Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen".
Bedeutung der Aufstiegsfortbildung
Die "Aufstiegsfortbildung" führt traditionell zu einem höheren beruflichen Abschluss. Dieser Abschluss bietet somit eine Grundlage für qualifizierte und leitende berufliche Tätigkeiten.
Weiterhin können Sie über eine erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildung eine fachbezogene oder sogar allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Folgende Merkmale entscheiden über die Wertigkeit einer Aufstiegsfortbildung für ein Studium ohne Abitur: Dauer und Umfang der Maßnahme, die staatliche Anerkennung, die Durchschnittsnote, Zugangsregelungen im jeweiligen Bundesland, Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule.
Voraussetzungen
Bei der "Aufstiegsfortbildung" müssen Sie zwischen den Prüfungs- und den Teilnahmevoraussetzungen unterscheiden:
Zum Prüfungszeitpunkt müssen sie eine Berufsausbildung und oder eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen können.
Diese Prüfungsvoraussetzungen sind für einen staatlich anerkannten Abschluss zwingend erforderlich.
Für die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme sollten Sie sich bereits beruflich qualifiziert haben. Fehlende berufspraktische Kenntnisse, die für die Prüfung erforderlich sind, können Sie sich, insbesondere bei berufsbegleitenden Maßnahmen, auch noch während der Vorbereitungszeit aneignen. Mit einer Aufstiegsfortbildung kann somit bereits sehr frühzeitig, beispielsweise nach der Ausbildung, begonnen werden.
Berufspraktische Kenntisse gehören zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung. Der Schulabschluss spielt eine untergeordnete Rolle.
An dieser Stelle zeigt sich ein entscheidender Vorteil der Aufstiegsfortbildung: Wer beispielsweise ein Handwerk gelernt hat und über einen Hauptschulabschluss verfügt kann an einer Aufstiegsfortbildung teilnehmen.
Für berufsqualifizierte Personen, die einen Zugangsweg zum Studium suchen, stellt die Aufstiegsfortbildung somit eine interessante Alternative zum Nachholen schulischer Abschlüsse dar.
Anbieter
Zu den Anbietern von Weiterbildungsmaßnahmen gehören die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern, staatliche und private Fachschulen und Fernlehrinstitute.
Fernlehrinstiute haben insbesondere für die berufsbegleitende Weiterbildung an Bedeutung gewonnen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Hintergrundinformationen zum Thema Fernstudium.
Kosten und Finanzierung
Egal ob Sie eine private oder staatliche Einrichtung für Ihre Aufstiegsfortbildung wählen: Gebühren für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsteilnahme fallen auf jeden Fall an.
Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang der Maßnahme, aber natürlich auch vom jeweiligen Anbieter.
Berufsbegleitende Maßnahmen können unmittelbar steuerlich geltend gemacht werden.
Für Forbildungsmaßnahmen kann weiterhin das sogenannte Meister-BAföG beantragt werden.